Eine Frau aus Starnberg muss für das illegale Anbieten eines Spielfilms, der auf dem eigenen Computer gespeichert war, insgesamt 5.000 Euro zahlen.
Wie das Amtsgericht in München bekannt gab, wurde dem Rechteinhaber des Films ein Schadenersatz in Höhe von 1.200 Euro gewährt. Außerdem muss die Beschuldigte noch die Kosten der Rechtsanwälte und für ein Sachverständigengutachten übernehmen. Insgesamt handelt es sich um eine Schadenssumme von 5.000 Euro.
Die Frau hatte einen Film über den Computer ihrer Familie heruntergeladen und diesen somit automatisch über eine Tauschbörse illegal angeboten. Ein Dienstleistungsunternehmen konnte die IP-Adresse der Beschädigten ermitteln. Es handelte sich um den Film „Für immer Single“.
Laut einer Pressemitteilung vom Amtsgericht München habe die Frau die Tauschbörse laut eigenen Angaben nicht benutzt. Demnach sei laut den Angaben der Frau ein Hackerangriff wahrscheinlich. Allerdings reichte diese Erklärung dem Amtsgericht München nicht aus.