Der Beruf der Hebamme ist generell kein Garant für ein finanziell sorgenfreies Leben. Nun fürchten viele freiberufliche Hebammen um ihre Existenz. Grund hierfür sind massive Steigerungen bei den Prämien zur Berufshaftpflicht. Die Mehrbelastungen sind so hoch, dass Fachverbände eindringlich vor dem Ende der Geburtshilfe warnten. Letzten Freitag trat nun eine Lösung in Kraft: Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband9 und die Hebammenverbände fanden zu einer Einigung, die für freiberufliche Hebammen in der Geburtshilfe sogenannte “Haftpflichtzulagen” vorsieht.
Der vereinbarte Ausgleich gilt für freiberufliche Hebammen in der Geburtshilfe rückwirkend ab dem 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015, so heißt es in einer Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes. Die Zulagen “können zusätzlich zu den relevanten Positionen für Geburtshilfe abgerechnet werden.” Damit würden auch die jüngsten Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt, jede Hebamme, die Geburten betreut, sei besonders zu unterstützen. Essentiell werden mit dem Ausgleich die Kostensteigerungen bei der Berufshaftpflichtversicherung von Hebammen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
"Insgesamt stellt die gesetzliche Krankenversicherung 2,6 Millionen Euro für den Haftpflichtausgleich der Hebammen mit Geburtshilfe zur Verfügung“, so der GKV-Spitzenverband. In konkreten Zahlen bedeute dies, dass eine Hebamme für eine Hausgeburt am Tag neben den rund 707 Euro auch eine Zulage von 132 Euro erhalte. Wenn die Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung (beispielsweise ein Geburtshaus) statt, so bekomme die Hebamme 68 Euro pro Geburt. Und auch eine Beleghebamme in einer Klinik erhalte im Schichtdienst 8,81 Euro pro Geburt als Zulage. Die Staffelung soll laut GKV-Spitzenverband dazu führen, dass vor allem Hebammen unterstützt werden, die vergleichsweise wenig Geburten betreuen.
Der GKV-Spitzenverband teilte weiter mit , dass die Zulage zeitlich bis Mitte 2015 befristet sei. Danach soll sie durch einen "hebammenindividuellen Sicherstellungszuschlag“ abgelöst werden. Diese könne dann von Hebammen beantragt werden, die nur wenige Geburten betreuen. Der Zuschlag soll sich dann auch an individuellen Nachweisen der Hebamme orientieren. Laut GKV-Spitzenverband könnten hier beispielsweise die Anzahl der betreuten Geburten oder auch Qualitätsfragen in die Beurteilung einfließen. Details für die Sicherstellungszuschlag werden in den kommenden Monaten verhandelt werden.