Tabletten dürfen nur geteilt werden, wenn sie eine dafür vorgesehene Bruchkerbe haben. Darauf macht die Apothekerkammer Westfalen-Lippe in einer aktuellen Meldung aufmerksam. Wenn eine Pille bspw. extra mit einer Schutzschicht überzogen ist, darf sie keinesfalls geteilt werden.
Denn diese Schutzschicht hat in vielen Fällen eine wichtige Funktion. Sie schützt den Wirkstoff vor der aggressiven Magensäure, damit dieser nicht bereits im Magen freigesetzt wird. Darf eine Tablette jedoch halbiert werden, hat sie in vielen Fällen eine extra dafür vorgesehene Bruchkerbe. So kann sie besser dosiert werden und ist auch für Menschen mit Schluckbeschwerden verträglicher.
Jedoch kann auch das Teilen einer dafür vorgesehenen Tablette Risiken haben. Nach einer von der Apothekerstiftung Westfalen-Lippe geförderten Studie führt das Teilen von Tabletten zu deutlich höheren Dosisschwankungen als bei nicht geteilten Tabletten. Dies gilt besonders, wenn eine bereits halbierte Tablette erneut geteilt wird. Laut Studienleiter Prof. Klaus Langer sein die eingenommene Dosis irgendwann “nur noch Glückssache”.