Karl Josef Laumann, der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, kritisiert die gesetzlichen Krankenkassen dafür, dass sie arbeitsunfähige Langzeitpatienten mittels Druck aus dem Krankengeldbezug drängen.
Druck am Telefon
Laut Laumann nehmen die Beschwerden der Patienten im Zusammenhang mit dem Krankengeld zu. „Immer wieder beschweren sich Patientinnen und Patienten über das Verhalten ihrer Krankenkasse im Zusammenhang mit der Gewährung von Krankengeld.“ Auch die Berichte der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UDP) belegen dies angeblich.
“Hier muss ganz klar gesagt werden: Es ist nicht akzeptabel, wenn Mitarbeiter der Krankenkasse Patienten zum Beispiel durch regelmäßige Telefonanrufe unzulässig unter Druck setzen oder intime Auskünfte von den Versicherten verlangen”, so Laumann weiter. „Die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit obliegt allein dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der aus allein medizinisch fachlichen Gründen urteilen darf.“ Betroffenen Patienten rät Laumann, sich an die Aufsichtsbehörde der Krankenkassen oder an Beratungsstellen wie die der Unabhängigen Patientenberatung. Auch er selber nähme selbstverständlich entsprechende Beschwerden entgegen.
Beschwerden häufen sich
Laut mehreren Berichten gibt es jedes Jahr bei den Beratungsstellen tausenden Beschwerden, in denen die Patienten monieren, dass sie von ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Telefonanrufen oder mit kurzfristigen Aufforderungen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz unter Druck gesetzt werden, aus dem Krankengeldbezug auszuscheiden. Dabei können Beschwerden wie Rückenschmerzen, Depressionen oder andere psychische Krankheiten Wochen oder Monate andauern. Patienten, die von ihrer Kasse derart unter Druck gesetzt werden, sollten eine Aussage zu der Thematik verweigern und sich weitere Anrufe verbitten.
Nach sechs Wochen gibt es einen Anspruch auf Krankengeld
Wenn ein Arbeitnehmer krankgeschrieben wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, sechs Wochen lang den Lohn fortzuzahlen. Dauert die ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen an, muss die Krankenkasse einspringen und Krankengeld zahlen. Von Arbeitsunfähigkeit spricht man, wenn ein Arbeitnehmer seinen Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben kann. Außerdem muss die Arbeitsunfähigkeit auf eine Krankheit zurückzuführen sein. Ist ein Unfall Grund für die Arbeitsunfähigkeit, fällt die Lohnfortzahlung in den Aufgabenbereich der Unfallversicherung. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens und wird für ein und dieselbe Erkrankung höchstens eineinhalb Jahre gezahlt.